Eigentümerversammlung
Einberufung in Textform mit Tagesordnung und Beschlussvorschlägen, Leitung der Versammlung, Niederschrift. Versammlungen finden in der Nähe des Objekts statt.

Für Eigentümergemeinschaften
Ab Anfang 2027 übernehmen wir die Verwaltung von Eigentümergemeinschaften in Bochum und den Nachbarstädten. Für Häuser jeder Größe, ausdrücklich auch für kleine WEGs mit wenigen Wohnungen.
Eine Eigentümergemeinschaft funktioniert, wenn die Zahlen stimmen, Beschlüsse umgesetzt werden und jeder Eigentümer weiß, woran er ist. Dafür ist die WEG-Verwaltung da: Sie bereitet die Versammlung vor, leitet sie, setzt die Beschlüsse um und kümmert sich um das gemeinschaftliche Eigentum.
Einberufung in Textform mit Tagesordnung und Beschlussvorschlägen, Leitung der Versammlung, Niederschrift. Versammlungen finden in der Nähe des Objekts statt.
Führung der Beschluss-Sammlung nach § 24 Abs. 7 WEG und Umsetzung der Beschlüsse mit nachvollziehbarem Stand.
Wirtschaftsplan je Kalenderjahr, Jahresabrechnung mit Einzelabrechnungen und Vermögensbericht nach § 28 WEG, Hausgeld, Zahlungsverkehr und Mahnwesen auf Konten der Gemeinschaft.
Wartungs- und Versicherungsverträge, Verkehrssicherung, Angebote einholen und vergleichen, Beauftragung nach Beschluss, Kontrolle der Ausführung. Führung der Erhaltungsrücklage.
Viele Verwaltungen nehmen Gemeinschaften mit wenigen Wohnungen nicht mehr an oder nur zu Preisen, die abschrecken sollen. Bei Grundheld gibt es keine Mindestgröße. Eine Gemeinschaft mit vier Wohnungen braucht dieselbe Versammlung und dieselbe Abrechnung wie eine mit vierzig, und genau die bekommt sie.
Kleine WEG findet keinen Verwalter: was jetzt hilftEin Wechsel braucht einen Beschluss der Eigentümerversammlung über Abberufung und Bestellung (§ 26 WEG). Danach übergibt die bisherige Verwaltung Unterlagen, Konten und laufende Vorgänge. Wir sagen Ihnen vorher, welche Unterlagen wir brauchen, und prüfen nach der Übernahme, was offen ist.
Hausverwaltung wechseln in fünf SchrittenObjektart und Anzahl der Wohnungen über das Formular. Zwei kurze Schritte, unverbindlich.
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden an Werktagen, klären offene Fragen und sagen Ihnen, welche Unterlagen wir brauchen.
Nach Sichtung der Unterlagen erhalten Sie ein konkretes Angebot mit klar abgegrenzten Sonderleistungen.
Die Eigentümer beschließen die Bestellung. Ab Anfang 2027 übernehmen wir die Unterlagen von der bisherigen Verwaltung und sagen Ihnen vorher, was fehlt.
Vier Grundsätze, an denen Sie uns ab Anfang 2027 messen können.
Feste Ansprechpartner statt Hotline. Jede Anfrage bekommt eine Antwort mit Zuständigem und nächstem Schritt.
Wirtschaftsplan, Abrechnung und Berichte sind so aufgebaut, dass ein Beirat sie ohne Buchhalter prüfen kann. Jeder Beschluss und jeder Vorgang hat einen sichtbaren Stand.
Unterlagen, Protokolle und Abrechnungen sind jederzeit online einsehbar, Schäden lassen sich per Formular melden. Wer lieber Post oder einen Anruf möchte, bekommt beides.
Wir übernehmen Objekte in Bochum und den Nachbarstädten, weil wir Häuser kennen wollen, nicht nur Akten. Versammlungen finden in der Nähe des Objekts statt.
Unser Sitz ist in Bochum. Wir übernehmen Objekte im Umkreis von etwa 25 Kilometern, Versammlungen finden in der Nähe des Objekts statt.
Zwei kurze Schritte: Objekt und Größe, dann Kontakt. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden an Werktagen.
Lieber direkt? Schreiben Sie uns per WhatsApp oder rufen Sie an.
Noch nicht so weit? Holen Sie sich das Infopaket für Ihre Eigentümergemeinschaft – mit Preisen, Wechsel-Fahrplan und fertiger Beschlussvorlage.
Wir nehmen Anfragen für den Start Anfang 2027 entgegen. Verwaltungsleistungen erbringen wir nach Erteilung der Erlaubnis gemäß § 34c GewO.
Ab Anfang 2027. Wenn Ihr Verwalter zum Jahresende aufhört oder Sie wechseln möchten, sprechen Sie uns jetzt an, damit Bestellung und Übergabe rechtzeitig vorbereitet werden können.
Ja. Es gibt keine Mindestgröße. Auch Gemeinschaften mit zwei, drei oder vier Wohnungen können bei uns anfragen.
Die Wohnungseigentümer beschließen in der Versammlung über Bestellung und Abberufung (§ 26 Abs. 1 WEG). Die Bestellung ist auf höchstens fünf Jahre möglich, bei der ersten Bestellung nach Begründung des Wohnungseigentums auf höchstens drei Jahre (§ 26 Abs. 2 WEG).
Üblich ist eine monatliche Pauschale je Einheit plus Sonderleistungen mit festen Sätzen. Die Höhe hängt von Größe, Zustand und Technik der Anlage ab. Nach Sichtung der Unterlagen erhalten Sie ein konkretes Angebot.
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