Sanierungsgebiet Bochumer Straße
Rund um die Bochumer Straße gilt bis längstens 2032 ein Sanierungsgebiet. Verkäufe, Grundschulden und größere Vorhaben brauchen dort eine Genehmigung der Stadt nach § 144 BauGB. Das muss bei Verkäufen und Maßnahmen berücksichtigt werden.
