# WEG-Verwaltung in Bochum

> Ab Anfang 2027 übernehmen wir die Verwaltung von Eigentümergemeinschaften in Bochum und den Nachbarstädten. Für Häuser jeder Größe, ausdrücklich auch für kleine WEGs mit wenigen Wohnungen.

Quelle: https://grundheld.de/weg-verwaltung-bochum

Eine Eigentümergemeinschaft funktioniert, wenn die Zahlen stimmen, Beschlüsse umgesetzt werden und jeder Eigentümer weiß, woran er ist. Dafür ist die WEG-Verwaltung da: Sie bereitet die Versammlung vor, leitet sie, setzt die Beschlüsse um und kümmert sich um das gemeinschaftliche Eigentum.

Wir werden mit festen Ansprechpartnern arbeiten und Unterlagen so aufbauen, dass der Verwaltungsbeirat Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung prüfen kann, ohne Buchhalter zu sein.

## Was umfasst die WEG-Verwaltung?
- **Eigentümerversammlung:** Einberufung in Textform mit Tagesordnung und Beschlussvorschlägen, Leitung der Versammlung, Niederschrift. Versammlungen finden in der Nähe des Objekts statt.
- **Beschluss-Sammlung und Umsetzung:** Führung der Beschluss-Sammlung nach § 24 Abs. 7 WEG und Umsetzung der Beschlüsse mit nachvollziehbarem Stand.
- **Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung:** Wirtschaftsplan je Kalenderjahr, Jahresabrechnung mit Einzelabrechnungen und Vermögensbericht nach § 28 WEG, Hausgeld, Zahlungsverkehr und Mahnwesen auf Konten der Gemeinschaft.
- **Erhaltung des Gemeinschaftseigentums:** Wartungs- und Versicherungsverträge, Verkehrssicherung, Angebote einholen und vergleichen, Beauftragung nach Beschluss, Kontrolle der Ausführung. Führung der Erhaltungsrücklage.

## Kleine WEGs sind ausdrücklich willkommen

Viele Verwaltungen nehmen Gemeinschaften mit wenigen Wohnungen nicht mehr an oder nur zu Preisen, die abschrecken sollen. Bei Grundheld gibt es keine Mindestgröße. Eine Gemeinschaft mit vier Wohnungen braucht dieselbe Versammlung und dieselbe Abrechnung wie eine mit vierzig, und genau die bekommt sie. Mehr: https://grundheld.de/ratgeber/kleine-weg-findet-keinen-verwalter

## Verwalterwechsel

Ein Wechsel braucht einen Beschluss der Eigentümerversammlung über Abberufung und Bestellung (§ 26 WEG). Danach übergibt die bisherige Verwaltung Unterlagen, Konten und laufende Vorgänge. Wir sagen Ihnen vorher, welche Unterlagen wir brauchen, und prüfen nach der Übernahme, was offen ist. Mehr: https://grundheld.de/ratgeber/hausverwaltung-wechseln

## Wo?
Bochum (https://grundheld.de/) und die Nachbarstädte: Witten (https://grundheld.de/hausverwaltung-witten), Herne (https://grundheld.de/hausverwaltung-herne), Hattingen (https://grundheld.de/hausverwaltung-hattingen), Castrop-Rauxel (https://grundheld.de/hausverwaltung-castrop-rauxel), Wattenscheid (https://grundheld.de/hausverwaltung-wattenscheid), Dortmund Süd-West (https://grundheld.de/hausverwaltung-dortmund-sued-west), Gelsenkirchen-Süd (https://grundheld.de/hausverwaltung-gelsenkirchen-sued).

## Häufige Fragen
### Ab wann kann Grundheld unsere WEG übernehmen?

Ab Anfang 2027. Wenn Ihr Verwalter zum Jahresende aufhört oder Sie wechseln möchten, sprechen Sie uns jetzt an, damit Bestellung und Übergabe rechtzeitig vorbereitet werden können.

### Verwalten Sie auch sehr kleine Eigentümergemeinschaften?

Ja. Es gibt keine Mindestgröße. Auch Gemeinschaften mit zwei, drei oder vier Wohnungen können bei uns anfragen.

### Wie wird ein neuer Verwalter bestellt?

Die Wohnungseigentümer beschließen in der Versammlung über Bestellung und Abberufung (§ 26 Abs. 1 WEG). Die Bestellung ist auf höchstens fünf Jahre möglich, bei der ersten Bestellung nach Begründung des Wohnungseigentums auf höchstens drei Jahre (§ 26 Abs. 2 WEG).

### Was kostet die WEG-Verwaltung?

Üblich ist eine monatliche Pauschale je Einheit plus Sonderleistungen mit festen Sätzen. Die Höhe hängt von Größe, Zustand und Technik der Anlage ab. Nach Sichtung der Unterlagen erhalten Sie ein konkretes Angebot.

## Anfrage
- E-Mail: kontakt@grundheld.de
- Telefon: 02327 369 33 29
- Anfrageformular: https://grundheld.de/kontakt

Antwortzeit: innerhalb von 24 Stunden an Werktagen. Wir nehmen Anfragen für den Start Anfang 2027 entgegen. Verwaltungsleistungen erbringen wir nach Erteilung der Erlaubnis gemäß § 34c GewO.
